Kollektivmitglied werden

Kollektivmitglied werden

Dieses neue Modell eröffnet Praxen die Chance, gemeinsam mit dem gesamten Team Teil des SPV zu sein. Das bedeutet, alle Mitarbeitenden Ihrer Praxis gehören im Kollektivmodell dem Verband an und profitieren von sämtlichen Dienstleistungen und Vergünstigungen − vom fachlichen Austausch bis zu exklusiven Weiterbildungsangeboten.

Wie wird meine Praxis Kollektivmitglied beim SPV?

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Team die Vorteile der Kollektivmitgliedschaft nutzen wollen, füllen Sie bitte das untenstehende Meldeformular aus. Damit können Sie zudem Ihren individuellen Kollektivbeitrag direkt berechnen. Ist Ihre Praxis grösser und reichen die Anzahl der vorhandenen Zeilen nicht aus, kopieren Sie einfach die entsprechenden Abschnitte.

Zur Orientierung finden Sie unten zudem ein ausgefülltes Beispielformular.

Mitgliederbeiträge Kollektivmodell (per Stichtag 30.11.2025)

Praxispauschale inkl. Inhaber:in oder Angestellte:r mit arbeitgeberähnlicher FunktionCHF 750.–
Podologinnen/Podologen HF/SPV/EFZMindestbeitrag CHF 175.– (Beschäftigungsgrad bis 50 %), Maximalbetrag CHF 350.– (Beschäftigungsgrad ab 50 bis 100 %)
Studierende Podologinnen/Podologen HF bezahlen immer nur den MindestbeitragCHF 175.–
Lernende Podologinnen/Podologen EFZ sowie weitere Mitarbeitende (Administration/
Hintergrund/Verkauf usw.) bezahlen keinen Beitrag
CHF 0.–

• Besonderes Plus: Jede Praxis erhält pro Lernende:r CHF 100.– Rabatt. Weitere Mitarbeitende (Administration/Hintergrund/Verkauf usw.) dürfen zum Preis der Lernenden am Jahreskongress des SPV teilnehmen.

Weiteres Vorgehen

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular jeweils bis spätestens 31. Dezember an die Geschäftsstelle des SPV.

Ab dem 1. Januar sind danach sämtliche Mitarbeitenden automatisch über die Praxis Mitglied des SPV und sie erhalten keine separate Rechnung mehr. Mitarbeitende, die keine Informationen des SPV wünschen, geben auf dem Formular keine E-Mail-Adresse an.

Haben Sie noch Fragen zur «Kollektivmitgliedschaft»? Dann wenden Sie sich bitte jederzeit an die Geschäftsstelle des SPV (sekretariat@podologie.ch).

Formular_Berechnung_Mitgliederbeitrag_Assoziierte_Mitglieder.xls

Formular_Berechnung_Mitgliederbeitrag_Assoziierte_Mitglieder_Beispiel.pdf

Zugehörigkeit Regionalgruppe

Die Regionalgruppen-Zugehörigkeit ist frei wählbar. Die verschiedenen Regionalgruppen sind hier ersichtlich: https://www.podologie.swiss/ueber-uns/organisation/regionalgruppen/

Kündigung der Mitgliedschaft

Gemäss Art. 10 der Statuten vom SPV ist ein Austritt aus dem Verband jeweils per Ende des Verbandsjahres, das heisst per 31. Dezember, möglich. Ein Verbandsjahr dauert vom 1. Januar bis am 31. Dezember. Die Kündigung ist schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zu erfolgen (bis 30. September).