Titelzusatz «Professional Bachelor» für HF-Abschlüsse
Titelzusatz «Professional Bachelor» für HF-Abschlüsse
Der Bund führt den Titelzusatz «Professional Bachelor» ein, um die Gleichwertigkeit der praxisorientierten HF-Diplome auf der Tertiärstufe zu unterstreichen und die Abschlüsse insbesondere im internationalen Umfeld sowie auf dem Arbeitsmarkt besser verständlich zu machen.
Ab wann gilt der Titelzusatz?
Die Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV) treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab diesem Datum dürfen alle Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms HF den Titelzusatz «Professional Bachelor» zusammen mit ihrem geschützten Titel führen – unabhängig davon, in welchem Jahr sie ihren Abschluss erworben haben.
Wie wird der Titelzusatz geführt?
Der Titelzusatz lautet «Professional Bachelor». Er wird zwingend nach dem geschützten Titel in einer Amtssprache aufgeführt und durch ein Komma getrennt.
Beispiel: «dipl. Podolog:in HF, Professional Bachelor»
Der Titelzusatz darf nicht allein verwendet werden, sondern ausschliesslich in Kombination mit dem bisherigen, geschützten Berufstitel.
Was gilt für neue HF-Diplome?
Höhere Fachschulen dürfen den geschützten Titel und den Titelzusatz auf Diplomen HF aufführen, wenn der Bildungsgang nach dem 1. Oktober 2026 abgeschlossen wird.
Der Diplomzusatz wird angepasst, sobald «Professional Bachelor» im jeweiligen Rahmenlehrplan verankert ist. Die Trägerschaft des Rahmenlehrplans stellt den Höheren Fachschulen die neue Vorlage zur Verfügung.
Was gilt für bereits erworbene HF-Diplome?
Auch Personen, die ihr Diplom HF vor dem 1. Oktober 2026 erworben haben, dürfen den Titelzusatz ab diesem Datum führen. Für das reine Führen des Titels (z. B. auf Visitenkarten oder im Lebenslauf) muss nichts beantragt oder geprüft werden.
Die Höhere Fachschule stellt jedoch kein neues Diplom HF aus.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) stellt ab dem 1. Oktober 2026 auf seiner Website ein Dokument in den Amtssprachen zur Verfügung. Dieses erklärt die Titelzusätze offiziell und kann dem Diplom beigelegt werden.
Wer einen aktualisierten, offiziellen Diplomzusatz (offizielles Diplomzusatzdokument) mit dem eingedruckten Titelzusatz wünscht, kann diesen ab Mitte Oktober 2026 gegen eine Gebühr direkt beim SBFI unter folgendem Link beantragen:Diplomzusätze für Abschlüsse der höheren Berufsbildung