Transparenzgesetz
Transparenzgesetz
Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Transparenzgesetz (BG über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, TJPG, BBl 2025 2900 - Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) | Fedlex) in Kraft.
Auf dieser Grundlage wird gleichzeitig das neue Schweizerische Transparenzregister eingeführt. Dieses dient als Instrument zur Stärkung der Transparenz juristischer Personen im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Ab 1. Oktober 2026 sind über 500’000 Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich berechtigten Personen einzureichen. EasyGov fungiert als zentrale Meldeplattform. Die Einführung erfolgt unter Federführung des Bundesamt für Justiz (BJ) gemeinsam mit dem SECO und weiteren Partnern.
Wer ist betroffen und bis wann hat man zu reagieren?
Die Meldepflicht richtet sich nach der Rechtsform der Unternehmen. Meldepflichtig sind insbesondere nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Genossenschaften. Ausgenommen sind u.a. Einzelunternehmen, Stiftungen oder Vereine. Die vollständige Liste ist hier zu finden.
Falls Sie betroffen sind, müssen Sie innert folgender Fristen aktiv werden:
• Juristische Personen, bei denen alle wirtschaftlich berechtigten Personen als Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder als Organ im Handelsregister bereits eingetragen sind, müssen die erforderliche Meldung spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, sprich bis spätestens 30. September 2028 vornehmen.
Die übrigen juristischen Personen, bei denen noch nicht alle wirtschaftlich berechtigten Personen im Handelsregister eingetragen sind, müssen wie folgt melden:
• für Aktiengesellschaften, die die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht erfüllen (Bilanzsumme kleiner als 20 Mio. Franken): fünf Monate nach Inkrafttreten, sprich bis Ende Februar 2027.
• für andere Gesellschaften (z.B. GmbH), die die Voraussetzungen für eine Revision nicht erfüllen (Bilanzsumme kleiner als 20 Mio. Franken): sechs Monate nach Inkrafttreten, sprich bis Ende März 2027.
• Neu zu gründende bzw. neu gegründete Gesellschaften müssen die Meldung innerhalb eines Monats nach der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister vornehmen.
Eine initiale Aufforderung zur Meldung an das Transparenzregister erfolgt nicht durch die Behörden. Diese Verantwortung trägt das Unternehmen alleine.
Was muss gemeldet werden?
Betroffene Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, die erforderlichen Angaben einholen und diese an das Schweizerische Transparenzregister melden.
Als wirtschaftlich berechtigt gilt jede natürliche Person, die eine Gesellschaft letztlich mitkontrolliert. Massgebend ist eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent am Kapital oder eine Beteiligung an den Stimmen, direkt oder indirekt, allein oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten.
Im Rahmen der neuen Transparenzbestimmungen gibt es keine Ausnahmeregelung aufgrund der Grösse des Unternehmens oder der Branche. Die Bezeichnung "kleines" Unternehmen (unabhängig von Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Bilanzsumme) entbindet eine Aktiengesellschaft/GmbH nicht von der Pflicht, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen im Transparenzregister zu melden.
Für jede wirtschaftlich berechtigte Person sind folgende Daten anzugeben:
- Name und Vorname(n), Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten, Wohnort (Gemeinde Wohnsitzadresse und -land), erforderliche Angaben zur Art und zum Umfang der ausgeübten Kontrolle
Für die Meldung an das neue Schweizerische Transparenzregister müssen Unternehmen keine physischen Dokumente oder Belege als PDF hochladen. Das System basiert auf einer elektronischen Selbstdeklaration.
Wie können sich betroffene Unternehmen schon heute auf die neuen Pflichten gemäss Transparenzgesetz vorbereiten?
Die Meldung an das Transparenzregister kann vorbereitet werden. Das SECO empfiehlt, sich bereits heute via EasyGov registrieren zu lassen: jetzt auf EasyGov registrieren. So können betroffene Unternehmen sicherstellen, dass sie rechtzeitig bereit sind, wenn das Transparenzregister seinen Betrieb am 1. Oktober 2026 aufnimmt.
Nach erfolgreicher Registrierung und Validierung kann die Meldung an das Transparenzregister im Namen des meldepflichtigen Unternehmens vorgenommen werden. Die Meldung an das Transparenzregister wird ebenso über die Plattform EasyGov.swiss erfolgen können.
Die Registrierung und Nutzung von EasyGov sind kostenlos.