Jede Praxisinhaberin, jeder Praxisinhaber ist selbst verantwortlich, das Konzept in der Praxis umzusetzen und – zum Schutze der Patientinnen und Patienten sowie des Praxisteams – weiterhin alle nötigen Vorkehrungen zu treffen. Es gilt zudem die Bestimmungen der jeweiligen kantonalen Behörden zu beachten. Ebenso müssen die Mitarbeitenden durch die Arbeitgeber bzw. den Arbeitgeber sorgfältig und umfassend über das angepasste Schutzkonzept informiert werden.
Schutzkonzept für den Betrieb einer Podologie-Praxis unter COVID-19 PDF (Stand 24.06.2021)
Schutzkonzept für den Betrieb einer Podologie-Praxis unter COVID-19 Word (Stand 24.06.2021)
Anamnese während der COVID-19-Pandemie